Für eine transparente Kosteninformation vor Ihrer Buchung
Privatversichert
Private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen.
Kostenerstattung durch PKV
Direkt zur Terminbuchung
Keine Vorabzahlung
Gesetzlich versichert
Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht übernimmt.
Keine Kostenerstattung durch GKV
Selbstzahler-Leistung
Zusatzversicherung prüfen
⚠️ Wichtige Informationen für gesetzlich Versicherte
Kostenübernahme
Als Fachärztin für Innere Medizin mit Schwerpunkt Klassische Homöopathie biete ich Ihnen meine Leistungen auf privatrechtlicher Basis an. Die gesetzliche Krankenversicherung (AOK, TK, Barmer, etc.) übernimmt die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen in der Regel nicht.
Wann macht eine Behandlung Sinn?
Eine Behandlung kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Sie:
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben
Chronische Beschwerden haben, die schulmedizinisch nicht gut behandelbar sind
Die Kosten für eine telefonische Sprechstunde betragen 45€ für 10-15 Minuten. Zahlbar vorab per Überweisung oder bei Terminzahlung.
Rechtliche Grundlage
Diese Information erfolgt gemäß Patientenrechtegesetz (§ 630c BGB) über die Kosten der Behandlung, da die Krankenkasse diese erkennbar nicht übernimmt.